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   VG Ansbach, 14.01.2014 - AN 4 K 13.30562   

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VG Ansbach, 14.01.2014 - AN 4 K 13.30562 (https://dejure.org/2014,26262)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14.01.2014 - AN 4 K 13.30562 (https://dejure.org/2014,26262)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14. Januar 2014 - AN 4 K 13.30562 (https://dejure.org/2014,26262)
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  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Ansbach, 14.01.2014 - AN 4 K 13.30562
    in Deutschland leidet (vgl. BayVGH, U.v. 23.11.2012 - 13a B 12.30061 - unter Bezugnahme auf BVerwG, BVerwG, U.v. 17.10.2006- 1 C 18/05-jeweils juris).

    Für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG ist es aber erforderlich, dass sich die vor­ handene Erkrankung aufgrund zielstaatsbezogene Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen konkreten Gefahr für Leib oder Leben führt, die diesem alsbald nach sei­ ner Rückkehr in die Heimat droht (BVerwG, U.v. 17.10.2006-1 C 18.05-juris).

  • VGH Bayern, 23.11.2012 - 13a B 12.30061

    Im Hinblick auf die verschiedenen Ausprägungen des Krankheitsbildes einer

    Auszug aus VG Ansbach, 14.01.2014 - AN 4 K 13.30562
    in Deutschland leidet (vgl. BayVGH, U.v. 23.11.2012 - 13a B 12.30061 - unter Bezugnahme auf BVerwG, BVerwG, U.v. 17.10.2006- 1 C 18/05-jeweils juris).
  • VG Hannover, 23.02.2012 - 12 A 5382/10

    Aserbaidschan, Krankheit, psychische Erkrankung, Psychose, medizinische

    Auszug aus VG Ansbach, 14.01.2014 - AN 4 K 13.30562
    Hinsichtlich der Gesundheitsvorsorge verweist er auf ein Urteil des VG Hannover vom 23. Februar 2012 -12 A 5382/10, worin festgestellt wor­ den sei, dass bei einer psychischen Erkrankung in Aserbaidschan kein Zugang zu einer not­ wendigen Behandlung bestehe.
  • BVerwG, 29.07.1999 - 9 C 2.99

    Androhung der Abschiebung nach Rest-Jugoslawien/Kosovo - Krankheiten der

    Auszug aus VG Ansbach, 14.01.2014 - AN 4 K 13.30562
    Im Hinblick auf eine geltend gemachte Erkrankung oder eine unzureichende medizinische Behandlungsmög­ lichkeit im Zielstaat ist eine erhebliche Gefahr für Leib oder Leben zu bejahen, wenn dort eine Gesundheitsbeeinträchtigung von besonderer Intensität zu befürchten ist, was dann der Fall wäre, wenn sich der Gesundheitszustand wesentlich oder sogar lebensbedrohlich verschlim­ mern würde (BVerwG, U.v. 29.7.1999-9 C 2.99 - juris).
  • BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 118.05

    Verfahrensrecht, Sachaufklärungspflicht, eigene Sachkunde, Krankheit,

    Auszug aus VG Ansbach, 14.01.2014 - AN 4 K 13.30562
    Eine wesentliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes ist deshalb auch nicht schon bei einer befürchte­ ten ungünstigen Entwicklung anzunehmen, sondern nur bei außergewöhnlich schweren körper­ lichen oder psychischen Schäden (vgl. etwa BVerwG, B.v. 24.5.2006- 1 B 118.05-juris).
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